Krankentransport

Indikationen für einen Krankentransport sind:

  • Patient ist nicht oder eingeschränkt gehfähig und muss getragen werden.
  • Patient hat einen reduzierten Allgemeinzustand oder leidet an allgemeiner Schwäche
  • Patient ist verwirrt oder desorientiert und muss betreut werden
  • Patient hat instabile Vitalfunktionen und benötigt daher eine Überwachung
  • Patient benötigt akute psychologische Betreuung
  • Patient hat eine infektiöse anzeigepflichtige Krankheit
  • Und andere…..

Der bei weitem häufigste Grund für einen Krankentransport ist die Einschränkung bzw. der Verlust der Gehfähigkeit und damit der Mobilität.

Krankentransport

Wo melde ich einen Krankentransport an?

Krankentransporte sollten sobald der Termin feststeht bei der Rettungsleitstelle in Lüchow unter folgender Telefonnummer angemeldet werden:

05841/19222

 

Wer trägt die Kosten des Krankentransportes?

Sofern der Krankentransport medizinisch bedingt und notwendig ist, werden die anfallenden Kosten von der Sozialversicherung bezahlt. Zu der gehören unter anderem die Kranken- und die Pflegekassen, die Unfallversicherung sowie die Rentenversicherung. Die medizinische Notwendigkeit stellt ein Arzt fest, indem er eine Verordnung ausstellt.

WICHTIG: Bei ambulanten Fahrten (z.B. zur Chemotherapie oder Urologen) mit einem Krankentransportwagen muss zusätzlich immer eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Diese muss schriftlich bei Fahrtantritt vorliegen.